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2017-01-05-sv-1

Basel-Landschaft · 2017-01-05 · Deutsch BL

In Würdigung der gesamten Verhältnisse ist gestützt auf das beweiskräftige Gutachten am Anspruch auf eine Dreiviertelsrente festzuhalten. Gestützt auf das weiterhin bestehende Aktivitätsniveau und die gesundheitlichen Einschränkungen ist von der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers trotz fortgeschrittenem Alter auszugehen

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In Würdigung der gesamten Verhältnisse ist gestützt auf das beweiskräftige Gutachten am Anspruch auf eine Dreiviertelsrente festzuhalten. Gestützt auf das weiterhin bestehende Aktivitätsniveau und die gesundheitlichen Einschränkungen ist von der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers trotz fortgeschrittenem Alter auszugehen

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