In Würdigung der gesamten Verhältnisse ist gestützt auf das beweiskräftige Gutachten am Anspruch auf eine Dreiviertelsrente festzuhalten. Gestützt auf das weiterhin bestehende Aktivitätsniveau und die gesundheitlichen Einschränkungen ist von der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers trotz fortgeschrittenem Alter auszugehen
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Basel-Land Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-1
In Würdigung der gesamten Verhältnisse ist gestützt auf das beweiskräftige Gutachten am Anspruch auf eine Dreiviertelsrente festzuhalten. Gestützt auf das weiterhin bestehende Aktivitätsniveau und die gesundheitlichen Einschränkungen ist von der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers trotz fortgeschrittenem Alter auszugehen
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