Dem Beschwerdeführer war ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar. Eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung fällt daher ausser Betracht.
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Basel-Land Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-5
Dem Beschwerdeführer war ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar. Eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung fällt daher ausser Betracht.
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