Rückweisung der Angelegenheit an die Ausgleichskasse, da diese ihren Standpunkt bis anhin nur unzureichend begründet hat, was eine Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör darstellt
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Basel-Land Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.12.2016 2016-12-15-sv-4
Rückweisung der Angelegenheit an die Ausgleichskasse, da diese ihren Standpunkt bis anhin nur unzureichend begründet hat, was eine Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör darstellt
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