opencaselaw.ch

2016-12-01-sv-6

Basel-Landschaft · 2016-12-01 · Deutsch BL

Wird ein nicht, oder von einer nicht zur Vertretung berechtigten Person, unterzeichnetes Rechtsmittel als unzulässig beurteilt, ohne dass eine kurze Nachfrist für die Verbesserung der Beschwerde angesetzt wird, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben zu bejahen.

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Wird ein nicht, oder von einer nicht zur Vertretung berechtigten Person, unterzeichnetes Rechtsmittel als unzulässig beurteilt, ohne dass eine kurze Nachfrist für die Verbesserung der Beschwerde angesetzt wird, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben zu bejahen.

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