Anspruch auf eine Invalidenrente bejaht, weil Restarbeitsfähigkeit im Erwerbsbereich aufgrund des Alters der Versicherten (62 Jahre alt), fehlender Berufsausbildung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht verwertbar ist
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Basel-Land Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-7 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-7 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-7
Anspruch auf eine Invalidenrente bejaht, weil Restarbeitsfähigkeit im Erwerbsbereich aufgrund des Alters der Versicherten (62 Jahre alt), fehlender Berufsausbildung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht verwertbar ist
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