opencaselaw.ch

2016-11-24-sv-5

Basel-Landschaft · 2015-07-01 · Deutsch BL

Die Beschwerdegegnerin hat die Anspruchsberechtigung der Versicherten zu Unrecht mangels anrechenbaren Arbeitsausfalls abgelehnt. Hingegen hat die Beschwerdegegnerin die Anspruchsberechtigung ab 1. Juli 2015 zu Recht infolge arbeitgeberähnlicher Stellung (Inhaberin des Wirtepatents) abgelehnt. Die Beschwerdeführerin hat jedoch ab dem 7. August 2015 Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, da sie zu jenem Zeitpunkt ihr Patent zurückgezogen hat.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.11.2016 2016-11-24-sv-5

Die Beschwerdegegnerin hat die Anspruchsberechtigung der Versicherten zu Unrecht mangels anrechenbaren Arbeitsausfalls abgelehnt. Hingegen hat die Beschwerdegegnerin die Anspruchsberechtigung ab 1. Juli 2015 zu Recht infolge arbeitgeberähnlicher Stellung (Inhaberin des Wirtepatents) abgelehnt. Die Beschwerdeführerin hat jedoch ab dem 7. August 2015 Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, da sie zu jenem Zeitpunkt ihr Patent zurückgezogen hat.

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