Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit nach Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG liegt nicht vor. Da auch kein weiterer Einstellungstatbestand erfüllt ist, sind die 24 Einstelltage zu Unrecht verfügt worden.
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Basel-Land Kantonsgericht 23.11.2016 2016-11-23-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.11.2016 2016-11-23-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.11.2016 2016-11-23-sv-1
Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit nach Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG liegt nicht vor. Da auch kein weiterer Einstellungstatbestand erfüllt ist, sind die 24 Einstelltage zu Unrecht verfügt worden.
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