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2016-11-17-sv-6

Basel-Landschaft · 2016-11-17 · Deutsch BL

Zwischen den in der Begutachtung vorgebrachten Beschwerden und dem im Observationsmaterial ersichtlichen Zustand besteht eine erhebliche Diskrepanz, weshalb die IV-Stelle zu Recht auf die dies berücksichtigenden Arztberichte abgestellt hat und von einem verminderten IV-Grad ausgegangen ist. Die Rentenauszahlung wurde demzufolge zu Recht sistiert.

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Zwischen den in der Begutachtung vorgebrachten Beschwerden und dem im Observationsmaterial ersichtlichen Zustand besteht eine erhebliche Diskrepanz, weshalb die IV-Stelle zu Recht auf die dies berücksichtigenden Arztberichte abgestellt hat und von einem verminderten IV-Grad ausgegangen ist. Die Rentenauszahlung wurde demzufolge zu Recht sistiert.

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