Die angefochtene Verfügung, mit welcher die bisher ausgerichtete ganze Rente auf eine Viertelsrente reduziert wurde, ist nicht zu beanstanden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 17.11.2016 2016-11-17-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 17.11.2016 2016-11-17-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 17.11.2016 2016-11-17-sv-1
Die angefochtene Verfügung, mit welcher die bisher ausgerichtete ganze Rente auf eine Viertelsrente reduziert wurde, ist nicht zu beanstanden.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht