Die vorhandene Aktenlage lässt keine abschliessende Beurteilung des Rentenanspruchs zu: Sowohl in medizinischer als auch in erwerblicher Hinsicht sind zusätzliche Abklärungen erforderlich
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Basel-Land Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-5
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