Der Sachverhalt wurde von der IV-Stelle nicht rechtsgenüglich abgeklärt, weshalb die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird
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Basel-Land Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.11.2016 2016-11-10-sv-3
Der Sachverhalt wurde von der IV-Stelle nicht rechtsgenüglich abgeklärt, weshalb die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird
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