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2016-11-09-sv-1

Basel-Landschaft · 2016-11-09 · Deutsch BL

Rückforderung von zu viel bezogenen Arbeitslosentaggeldern erfolgte zu Recht, weil der Beschwerdeführer das ursprünglich als Nebenerwerb eingestufte Einkommen, welches er nach dem Wegfall der Hauptbeschäftigung in bedeutendem Umfang ausdehnte, nicht als Zwischenverdienst gemeldet hat.

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Rückforderung von zu viel bezogenen Arbeitslosentaggeldern erfolgte zu Recht, weil der Beschwerdeführer das ursprünglich als Nebenerwerb eingestufte Einkommen, welches er nach dem Wegfall der Hauptbeschäftigung in bedeutendem Umfang ausdehnte, nicht als Zwischenverdienst gemeldet hat.

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