Der zeitliche Konnex zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität wurde im vorliegenden Fall unterbrochen, weshalb die Klägerin keinen Anspruch auf Invalidenleistungen der Beklagten hat.
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Basel-Land Kantonsgericht 03.11.2016 2016-11-03-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.11.2016 2016-11-03-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.11.2016 2016-11-03-sv-1
Der zeitliche Konnex zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität wurde im vorliegenden Fall unterbrochen, weshalb die Klägerin keinen Anspruch auf Invalidenleistungen der Beklagten hat.
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