Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrentezugesprochen.
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Basel-Land Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-6 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-6
Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrentezugesprochen.
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