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2016-10-20-sv-6

Basel-Landschaft · 2016-10-20 · Deutsch BL

Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrentezugesprochen.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Abweisung der Beschwerde. Der von der IV-Stelle vorgenommene Einkommensvergleich ist nicht zu beanstanden. Die IV-Stelle hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Viertelsrentezugesprochen.

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