Die Beschwerde wird gutheissen und die Angelegenheit wird an die Arbeitslosenkasse zurückgewiesen, damit sie den Sachverhalt für die von ihr geltend gemachten Einstellungsgründe von Art. 44 Abs. 1 lit. a und b AVIV erneut abklärt
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Basel-Land Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.10.2016 2016-10-20-sv-4
Die Beschwerde wird gutheissen und die Angelegenheit wird an die Arbeitslosenkasse zurückgewiesen, damit sie den Sachverhalt für die von ihr geltend gemachten Einstellungsgründe von Art. 44 Abs. 1 lit. a und b AVIV erneut abklärt
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