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2016-10-13-sv-2-1

Basel-Landschaft · 2016-10-13 · Deutsch BL

Die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung kommt nur dann in Frage, wenn der Schmerz durch einen physiologischen Prozess oder eine körperliche Störung nicht hinreichend erklärt werden kann. Die Vorinstanz wird angewiesen, aktuelle somatische und psychiatrische Abklärungen durchzuführen.

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Die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung kommt nur dann in Frage, wenn der Schmerz durch einen physiologischen Prozess oder eine körperliche Störung nicht hinreichend erklärt werden kann. Die Vorinstanz wird angewiesen, aktuelle somatische und psychiatrische Abklärungen durchzuführen.

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