Gutheissung der Beschwerde; Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz. Die IV-Stelle hat zunächst den Anspruch der Versicherten auf berufliche Massnahmen zu beurteilen. Die Frage, ob ein Anspruch auf eine Rente besteht, hat sie hingegen vorerst zurückzustellen.
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Basel-Land Kantonsgericht 06.10.2016 2016-10-06-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 06.10.2016 2016-10-06-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 06.10.2016 2016-10-06-sv-1
Gutheissung der Beschwerde; Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz. Die IV-Stelle hat zunächst den Anspruch der Versicherten auf berufliche Massnahmen zu beurteilen. Die Frage, ob ein Anspruch auf eine Rente besteht, hat sie hingegen vorerst zurückzustellen.
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