Die SUVA hat den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente zu Recht abgelehnt. Hingegen wird die Angelegenheit in Bezug auf die Integritätsentschädigung an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit diese weitere medizinische Abklärungen vornimmt und gestützt darauf neu verfügt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 30.09.2016 2016-09-30-sv-1-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.09.2016 2016-09-30-sv-1-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.09.2016 2016-09-30-sv-1-1
Die SUVA hat den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente zu Recht abgelehnt. Hingegen wird die Angelegenheit in Bezug auf die Integritätsentschädigung an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit diese weitere medizinische Abklärungen vornimmt und gestützt darauf neu verfügt.
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