opencaselaw.ch

2016-09-29-sv-5

Basel-Landschaft · 2016-09-29 · Deutsch BL

Beweiswürdigung: Es bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der von der Beschwerdegegnerin eingeholten und als massgeblich erachteten versicherungsinternen Beurteilung, weshalb darauf nicht abgestellt werdenkann und stattdessen ergänzende Abklärungen vorzunehmen sind.

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Beweiswürdigung: Es bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der von der Beschwerdegegnerin eingeholten und als massgeblich erachteten versicherungsinternen Beurteilung, weshalb darauf nicht abgestellt werdenkann und stattdessen ergänzende Abklärungen vorzunehmen sind.

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