Die anwaltliche Vertretung im Einspracheverfahren war sachlich geboten. Die Angelegenheit ist zur Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.
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Basel-Land Kantonsgericht 28.09.2016 2016-09-28-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.09.2016 2016-09-28-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.09.2016 2016-09-28-sv-4
Die anwaltliche Vertretung im Einspracheverfahren war sachlich geboten. Die Angelegenheit ist zur Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.
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