Prüfung der Vergütung von zahnärztlichen Behandlungskosten in Anwendung der KVG-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit: vertrauenszahnärztliche Stellungnahmen genügen den Beweisanforderungen klarnicht, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wird und die Angelegenheit zu neuen Abklärungen an die Ausgleichskasse zurückgewiesen wird.
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Basel-Land Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-2
Prüfung der Vergütung von zahnärztlichen Behandlungskosten in Anwendung der KVG-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit: vertrauenszahnärztliche Stellungnahmen genügen den Beweisanforderungen klarnicht, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wird und die Angelegenheit zu neuen Abklärungen an die Ausgleichskasse zurückgewiesen wird.
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