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2016-09-19-sv-2

Basel-Landschaft · 2016-09-19 · Deutsch BL

Prüfung der Vergütung von zahnärztlichen Behandlungskosten in Anwendung der KVG-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit: vertrauenszahnärztliche Stellungnahmen genügen den Beweisanforderungen klarnicht, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wird und die Angelegenheit zu neuen Abklärungen an die Ausgleichskasse zurückgewiesen wird.

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Prüfung der Vergütung von zahnärztlichen Behandlungskosten in Anwendung der KVG-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit: vertrauenszahnärztliche Stellungnahmen genügen den Beweisanforderungen klarnicht, weshalb die Beschwerde gutgeheissen wird und die Angelegenheit zu neuen Abklärungen an die Ausgleichskasse zurückgewiesen wird.

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