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2016-09-19-sv-1

Basel-Landschaft · 2016-09-19 · Deutsch BL

Kommt die Arbeitslosenversicherung ihrer Vorleistungspflicht verspätet nach – vorliegend erst nach einem sie dazu verpflichtenden Gerichtsentscheid –, so hat sie ihre Leistungen zu erbringen wie wenn sie ihre Leistungen rechtzeitig erbracht hätte.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.09.2016 2016-09-19-sv-1

Kommt die Arbeitslosenversicherung ihrer Vorleistungspflicht verspätet nach – vorliegend erst nach einem sie dazu verpflichtenden Gerichtsentscheid –, so hat sie ihre Leistungen zu erbringen wie wenn sie ihre Leistungen rechtzeitig erbracht hätte.

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