opencaselaw.ch

2016-09-15-sv-4-1

Basel-Landschaft · 2016-09-15 · Deutsch BL

Der Beweiswert eines externen Verwaltungsgutachtens im Zusammenhang mit den Auswirkungen einer an einer Borderline-Störung erkrankten Versicherten erweist sich in Anbetracht der mangelhaften Auseinandersetzung mit der beruflichen undsozialen Anamnese als ungenügend. Rückweisung zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Vorinstanz.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 15.09.2016 2016-09-15-sv-4-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.09.2016 2016-09-15-sv-4-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.09.2016 2016-09-15-sv-4-1

Der Beweiswert eines externen Verwaltungsgutachtens im Zusammenhang mit den Auswirkungen einer an einer Borderline-Störung erkrankten Versicherten erweist sich in Anbetracht der mangelhaften Auseinandersetzung mit der beruflichen undsozialen Anamnese als ungenügend. Rückweisung zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Vorinstanz.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht