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2016-09-08-sv-6

Basel-Landschaft · 2016-09-08 · Deutsch BL

Die Beschwerdegegnerin hat zu Recht auf die Kausalitätsbeurteilung ihrer beratenden Ärzte abgestellt. Die im Jahr 2013 und die aktuell beklagten Kniebeschwerden stehen nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im kausalen  Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Die Beschwerdegegnerin hat zu Recht auf die Kausalitätsbeurteilung ihrer beratenden Ärzte abgestellt. Die im Jahr 2013 und die aktuell beklagten Kniebeschwerden stehen nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im kausalen  Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

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