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2016-09-08-sv-4-1

Basel-Landschaft · 2016-09-08 · Deutsch BL

Abweisung der beiden Beschwerden. Würdigung der medizinischen Aktenlage: Die IV-Stelle hat sich zu Recht auf die Berichte des behandelnden Orthopäden sowie auf die Stellungnahmen der RAD-Ärztin gestützt. Dass die IV-Stelle dem Versicherten demzufolge eine befristete Dreiviertelsrente ausgerichtet hat, ist nicht zu beanstanden.

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Abweisung der beiden Beschwerden. Würdigung der medizinischen Aktenlage: Die IV-Stelle hat sich zu Recht auf die Berichte des behandelnden Orthopäden sowie auf die Stellungnahmen der RAD-Ärztin gestützt. Dass die IV-Stelle dem Versicherten demzufolge eine befristete Dreiviertelsrente ausgerichtet hat, ist nicht zu beanstanden.

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