Abweisung der beiden Beschwerden. Würdigung der medizinischen Aktenlage: Die IV-Stelle hat sich zu Recht auf die Berichte des behandelnden Orthopäden sowie auf die Stellungnahmen der RAD-Ärztin gestützt. Dass die IV-Stelle dem Versicherten demzufolge eine befristete Dreiviertelsrente ausgerichtet hat, ist nicht zu beanstanden.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-4-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-4-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-4-1
Abweisung der beiden Beschwerden. Würdigung der medizinischen Aktenlage: Die IV-Stelle hat sich zu Recht auf die Berichte des behandelnden Orthopäden sowie auf die Stellungnahmen der RAD-Ärztin gestützt. Dass die IV-Stelle dem Versicherten demzufolge eine befristete Dreiviertelsrente ausgerichtet hat, ist nicht zu beanstanden.
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