Bei der Lohnerhöhung für die letzten drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin, welche bei der Berechnung des versicherten Verdienstes unberücksichtigt bleibt. Hat die versicherte Person eine Unterstützungspflicht gegenüber ihrem Kind im schulpflichtigen Alter belegt, kann die Kasse vor Ende der obligatorischen Schulpflicht nicht ohne weiteres eine Beendigung der Ausbildung annehmen, wenn die versicherte Person nicht automatisch für jedes Schuljahr eine neue Bestätigung einreicht. Mit dem Formular „Angaben der versicherten Person für den Monat…“ kommt die versicherte Person grundsätzlich ihrer Informations- und Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Ausbildungssituation ihres schulpflichtigen Kindes nach. Der Anspruch auf Ausbildungszulagen und auf ein volles Taggeld ist demzufolge für die vorliegend noch strittige Zeit von August 2014 bis Dezember 2014 nicht verwirkt.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.09.2016 2016-09-08-sv-3
Bei der Lohnerhöhung für die letzten drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin, welche bei der Berechnung des versicherten Verdienstes unberücksichtigt bleibt. Hat die versicherte Person eine Unterstützungspflicht gegenüber ihrem Kind im schulpflichtigen Alter belegt, kann die Kasse vor Ende der obligatorischen Schulpflicht nicht ohne weiteres eine Beendigung der Ausbildung annehmen, wenn die versicherte Person nicht automatisch für jedes Schuljahr eine neue Bestätigung einreicht. Mit dem Formular „Angaben der versicherten Person für den Monat…“ kommt die versicherte Person grundsätzlich ihrer Informations- und Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Ausbildungssituation ihres schulpflichtigen Kindes nach. Der Anspruch auf Ausbildungszulagen und auf ein volles Taggeld ist demzufolge für die vorliegend noch strittige Zeit von August 2014 bis Dezember 2014 nicht verwirkt.
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