Abweisung der Beschwerde. Die Ausgleichskasse hat zur Bemessung der Erwerbsersatz-Entschädigung für den Zivildienst zu Recht auf das vordienstliche Einkommen des Beschwerdeführers abgestellt.
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Basel-Land Kantonsgericht 05.09.2016 2016-09-05-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.09.2016 2016-09-05-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 05.09.2016 2016-09-05-sv-4
Abweisung der Beschwerde. Die Ausgleichskasse hat zur Bemessung der Erwerbsersatz-Entschädigung für den Zivildienst zu Recht auf das vordienstliche Einkommen des Beschwerdeführers abgestellt.
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