Die Arbeitsfähigkeit der Versicherten lässt sich aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht abschliessend beurteilen. Eine erneute Begutachtung ist angezeigt.
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Basel-Land Kantonsgericht 01.09.2016 2016-09-01-sv-3-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 01.09.2016 2016-09-01-sv-3-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 01.09.2016 2016-09-01-sv-3-1
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