Die Modalitäten der Wiedererwägung liegen im Ermessen der Behörde. Damit steht es ihr frei, die Korrektur einer rechtskräftigen Verfügung lediglich pro futuro vorzunehmen, selbst wenn der Fehler bereits seit Jahren erkennbar gewesen ist.
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Basel-Land Kantonsgericht 25.08.2016 2016-08-25-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 25.08.2016 2016-08-25-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 25.08.2016 2016-08-25-sv-4
Die Modalitäten der Wiedererwägung liegen im Ermessen der Behörde. Damit steht es ihr frei, die Korrektur einer rechtskräftigen Verfügung lediglich pro futuro vorzunehmen, selbst wenn der Fehler bereits seit Jahren erkennbar gewesen ist.
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