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2016-08-25-sv-2-1

Basel-Landschaft · 2016-08-25 · Deutsch BL

Der Beschwerdeführer hat aufgrund Nichterfüllung der versicherungsmässigen Voraussetzungen weder Anspruch auf eine ordentliche noch auf eine ausserordentliche Invalidenrente. Die Auslandvertretungen sind nicht verpflichtet, die Auslandschweizer über die Beitrittsmöglichkeiten und die Auswirkungen der freiwilligen Versicherung zu orientieren.

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Der Beschwerdeführer hat aufgrund Nichterfüllung der versicherungsmässigen Voraussetzungen weder Anspruch auf eine ordentliche noch auf eine ausserordentliche Invalidenrente. Die Auslandvertretungen sind nicht verpflichtet, die Auslandschweizer über die Beitrittsmöglichkeiten und die Auswirkungen der freiwilligen Versicherung zu orientieren.

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