Einstellung in der Taggeldberechtigung aufgrund selbstverschuldeten Verlusts des Zwischenverdienstes vorliegend nicht möglich, da nicht erstellt ist, dass die Versicherte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Kauf genommen hat; daher ist die Beschwerde gutzuheissen
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Basel-Land Kantonsgericht 08.08.2016 2016-08-08-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.08.2016 2016-08-08-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.08.2016 2016-08-08-sv-1
Einstellung in der Taggeldberechtigung aufgrund selbstverschuldeten Verlusts des Zwischenverdienstes vorliegend nicht möglich, da nicht erstellt ist, dass die Versicherte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Kauf genommen hat; daher ist die Beschwerde gutzuheissen
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