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2016-07-20-sv-1

Basel-Landschaft · 2016-07-20 · Deutsch BL

Der Beschwerdeführer musste nicht ohne weiteres damit rechnen, dass der Wegfall der Kinderrente einen tieferen EL-Anspruch zur Folge hat. Die Ausgleichskasse hat das Erlassgesuch des Beschwerdeführers zu Unrecht abgewiesen.

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Der Beschwerdeführer musste nicht ohne weiteres damit rechnen, dass der Wegfall der Kinderrente einen tieferen EL-Anspruch zur Folge hat. Die Ausgleichskasse hat das Erlassgesuch des Beschwerdeführers zu Unrecht abgewiesen.

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