Abweisung der Beschwerde im Hauptpunkt; die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin zu Recht wegen Vorliegens von Verlustscheinen den Austritt aus der Krankenversicherung verweigert. Teilweise Gutheissung/Rückweisung der Beschwerde im Kostenpunkt; die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren zu bewilligen und die diesbezüglichen Kosten festzulegen.
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Basel-Land Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-4
Abweisung der Beschwerde im Hauptpunkt; die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin zu Recht wegen Vorliegens von Verlustscheinen den Austritt aus der Krankenversicherung verweigert. Teilweise Gutheissung/Rückweisung der Beschwerde im Kostenpunkt; die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren zu bewilligen und die diesbezüglichen Kosten festzulegen.
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