Anspruch auf eine Invalidenrente verneint, aufgrund des Gerichtsgutachtens kann einepsychische Erkrankung der versicherten Person nicht bejaht werden; von zusätzlichen Abklärungen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, Beweislast geht zu Lasten der versicherten Person
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Basel-Land Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 14.07.2016 2016-07-14-sv-2
Anspruch auf eine Invalidenrente verneint, aufgrund des Gerichtsgutachtens kann einepsychische Erkrankung der versicherten Person nicht bejaht werden; von zusätzlichen Abklärungen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, Beweislast geht zu Lasten der versicherten Person
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