Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin hat ihre Leistungspflicht zu Recht verneint; beim massgebenden Ereignis handelt es sich weder um einen Unfall nach Art. 4 ATSG noch um eine unfallähnliche Körperschädigung nach Art. 9 Abs. 2 UVV.
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Basel-Land Kantonsgericht 11.07.2016 2016-07-11-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.07.2016 2016-07-11-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.07.2016 2016-07-11-sv-2
Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin hat ihre Leistungspflicht zu Recht verneint; beim massgebenden Ereignis handelt es sich weder um einen Unfall nach Art. 4 ATSG noch um eine unfallähnliche Körperschädigung nach Art. 9 Abs. 2 UVV.
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