Auf das vorliegende Gutachten kann nicht abgestellt werden, da dieses teilweise widersprüchlich ist und auch eine gutachterliche Würdigung der Wechselwirkung zwischen dem psychiatrischen und dem somatischen Befund fehlt. DieAngelegenheit ist deshalb zur erneuten Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-6 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-6
Auf das vorliegende Gutachten kann nicht abgestellt werden, da dieses teilweise widersprüchlich ist und auch eine gutachterliche Würdigung der Wechselwirkung zwischen dem psychiatrischen und dem somatischen Befund fehlt. DieAngelegenheit ist deshalb zur erneuten Abklärung des medizinischen Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht