Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf einem beweiskräftigen Gutachten, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Recht darauf abgestellt hat. Zudem ist die Restarbeits-fähigkeit des Beschwerdeführers verwertbar.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-10 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-10 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-10
Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf einem beweiskräftigen Gutachten, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Recht darauf abgestellt hat. Zudem ist die Restarbeits-fähigkeit des Beschwerdeführers verwertbar.
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