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2016-07-07-sv-10

Basel-Landschaft · 2016-07-07 · Deutsch BL

Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf einem beweiskräftigen Gutachten, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Recht darauf abgestellt hat. Zudem ist die Restarbeits-fähigkeit des Beschwerdeführers verwertbar.

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Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf einem beweiskräftigen Gutachten, weshalb die Beschwerdegegnerin zu Recht darauf abgestellt hat. Zudem ist die Restarbeits-fähigkeit des Beschwerdeführers verwertbar.

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