Aufgrund des Besitzstandes besteht Anspruch auf die binaurale Hörgerätepauschale derInvalidenversicherung. Damit ein Anspruch aufgrund einer Härtefallregelung bestehen könnte, hätte die zuständige IV-Stelle dem Beschwerdeführer während der Versicherungsdauer der Invalidenversicherung einen Härtefall bewilligen müssen.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.07.2016 2016-07-07-sv-1
Aufgrund des Besitzstandes besteht Anspruch auf die binaurale Hörgerätepauschale derInvalidenversicherung. Damit ein Anspruch aufgrund einer Härtefallregelung bestehen könnte, hätte die zuständige IV-Stelle dem Beschwerdeführer während der Versicherungsdauer der Invalidenversicherung einen Härtefall bewilligen müssen.
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