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2016-06-30-sv-3

Basel-Landschaft · 2016-06-30 · Deutsch BL

Wiedererwägungsweise Ablehnung der Anspruchsberechtigung und Rückforderung bereits ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung wegen arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mangelsNachweis eines Lohnflusses in der massgebenden Beitragsrahmenzeit. Geht die unrechtmässige Leistungsausrichtung auf einen Fehler des Versicherungsträgers zurück, beginnt die einjährige Verwirkungsfrist nicht bereits mit der Leistungsausrichtung zu laufen.

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Wiedererwägungsweise Ablehnung der Anspruchsberechtigung und Rückforderung bereits ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung wegen arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mangelsNachweis eines Lohnflusses in der massgebenden Beitragsrahmenzeit. Geht die unrechtmässige Leistungsausrichtung auf einen Fehler des Versicherungsträgers zurück, beginnt die einjährige Verwirkungsfrist nicht bereits mit der Leistungsausrichtung zu laufen.

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