Vergütung der Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige: Ein Vergütungsanspruch nach der massgebenden kantonalen Verordnungsbestimmung setzt nicht den Wegfall eines konkreten, bisher effektiv erzielten Erwerbseinkommens der pflegenden Familienangehörigen voraus. Es genügt vielmehr, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die pflegenden Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden, wenn sie sich nicht der Pflege und Betreuung des EL-Bezügers widmen würden
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-2
Vergütung der Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige: Ein Vergütungsanspruch nach der massgebenden kantonalen Verordnungsbestimmung setzt nicht den Wegfall eines konkreten, bisher effektiv erzielten Erwerbseinkommens der pflegenden Familienangehörigen voraus. Es genügt vielmehr, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die pflegenden Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden, wenn sie sich nicht der Pflege und Betreuung des EL-Bezügers widmen würden
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht