Ablehnung der Anspruchsberechtigung und Rückforderung. Mangels nachweisbarer Lohnzahlungen hat der Versicherte in der hierfür massgebenden Beitragsrahmenfrist dieerforderliche Beitragszeit offensichtlich nicht erfüllt. Die wiedererwägungsweise Ablehnung der Anspruchsberechtigung und die Rückforderung der ursprünglich ausgerichteten Taggelder erweisen sich daher als rechtmässig.
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Basel-Land Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.06.2016 2016-06-30-sv-1
Ablehnung der Anspruchsberechtigung und Rückforderung. Mangels nachweisbarer Lohnzahlungen hat der Versicherte in der hierfür massgebenden Beitragsrahmenfrist dieerforderliche Beitragszeit offensichtlich nicht erfüllt. Die wiedererwägungsweise Ablehnung der Anspruchsberechtigung und die Rückforderung der ursprünglich ausgerichteten Taggelder erweisen sich daher als rechtmässig.
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