Abweisung der Beschwerde. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Durch das Ausüben einer Nebenerwerbstätigkeit geriet die Beschwerdeführerin in eine Überlastungs- bzw. Überforderungssituation, wobei sie bei ihrem Hauptarbeitgeber beinahe andauernd krankgeschrieben war. Der Versicherten hätte bewusst sein müssen, dass diese Arbeit ihrer Gesundheit abträglich ist und die ehemalige Arbeitgeberin diesen Nebenerwerb nicht gutheissen würde.
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Basel-Land Kantonsgericht 10.06.2016 2016-06-10-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.06.2016 2016-06-10-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.06.2016 2016-06-10-sv-3
Abweisung der Beschwerde. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Durch das Ausüben einer Nebenerwerbstätigkeit geriet die Beschwerdeführerin in eine Überlastungs- bzw. Überforderungssituation, wobei sie bei ihrem Hauptarbeitgeber beinahe andauernd krankgeschrieben war. Der Versicherten hätte bewusst sein müssen, dass diese Arbeit ihrer Gesundheit abträglich ist und die ehemalige Arbeitgeberin diesen Nebenerwerb nicht gutheissen würde.
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