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2016-06-10-sv-2

Basel-Landschaft · 2016-06-10 · Deutsch BL

Rückforderung zu Unrecht ausgerichteter Ausbildungszulagen. Anspruch auf einen arbeitslosenversicherungsrechtlichen Zuschlag für allfällige Ausbildungszulagen besteht nur, wenn für dasselbe Kind kein Anspruch einer erwerbstätigen Person besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fraglichen Ausbildungszulagen seitens der erwerbstätigen Person tatsächlich bezogen worden sind.

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Rückforderung zu Unrecht ausgerichteter Ausbildungszulagen. Anspruch auf einen arbeitslosenversicherungsrechtlichen Zuschlag für allfällige Ausbildungszulagen besteht nur, wenn für dasselbe Kind kein Anspruch einer erwerbstätigen Person besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fraglichen Ausbildungszulagen seitens der erwerbstätigen Person tatsächlich bezogen worden sind.

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