Gutheissung der Beschwerde; die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die IV-Stelle hat eine neue Abklärung vor Ort (Haushaltsabklärung) durchzuführen und neu die gemischte Methode mit der Aufteilung 50% Haushalt / 50% Erwerb anzuwenden. Gestützt darauf hat sie über den Rentenanspruch der Versichertenneu zu verfügen.
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Basel-Land Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-5
Gutheissung der Beschwerde; die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die IV-Stelle hat eine neue Abklärung vor Ort (Haushaltsabklärung) durchzuführen und neu die gemischte Methode mit der Aufteilung 50% Haushalt / 50% Erwerb anzuwenden. Gestützt darauf hat sie über den Rentenanspruch der Versichertenneu zu verfügen.
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