Eine massgebende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, welche einen früheren Rentenbeginn als verfügt zulassen würde, lässt sich mit den echtzeitlichen medizinischen Unterlagen nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachweisen.
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Basel-Land Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 09.06.2016 2016-06-09-sv-1
Eine massgebende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, welche einen früheren Rentenbeginn als verfügt zulassen würde, lässt sich mit den echtzeitlichen medizinischen Unterlagen nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachweisen.
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