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2016-06-02-sv-7

Basel-Landschaft · 2016-06-02 · Deutsch BL

Abweisung der Beschwerde. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Würdigung der medizinischen Akten; die IV-Stelle hat sich zu Recht auf das polydisziplinäre Gutachten abgestützt. Überprüfung der erwerblichen  Auswirkungen; der Einkommensvergleich wurde von der IV-Stelle korrekt durchgeführt.

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Abweisung der Beschwerde. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Würdigung der medizinischen Akten; die IV-Stelle hat sich zu Recht auf das polydisziplinäre Gutachten abgestützt. Überprüfung der erwerblichen  Auswirkungen; der Einkommensvergleich wurde von der IV-Stelle korrekt durchgeführt.

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