Abweisung der Beschwerde. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Würdigung der medizinischen Akten; die IV-Stelle hat sich zu Recht auf das polydisziplinäre Gutachten abgestützt. Überprüfung der erwerblichen Auswirkungen; der Einkommensvergleich wurde von der IV-Stelle korrekt durchgeführt.
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Basel-Land Kantonsgericht 02.06.2016 2016-06-02-sv-7 Bâle-Campagne Kantonsgericht 02.06.2016 2016-06-02-sv-7 Basilea Campagna Kantonsgericht 02.06.2016 2016-06-02-sv-7
Abweisung der Beschwerde. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Würdigung der medizinischen Akten; die IV-Stelle hat sich zu Recht auf das polydisziplinäre Gutachten abgestützt. Überprüfung der erwerblichen Auswirkungen; der Einkommensvergleich wurde von der IV-Stelle korrekt durchgeführt.
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