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2016-05-19-sv-3

Basel-Landschaft · 2016-05-19 · Deutsch BL

Natürliche Unfallkausalität bei einer Verletzung des Sprunggelenks; Rückweisung der Angelegenheit zur erneuten Abklärung. Trotz der von beiden Parteien eingereichten ärztlichen Unterlagen bleibt die Aktenlage unklar. Mangels Einholung eines überzeugenden Verwaltungsgutachtens kann auch nicht im Sinne antizipierter Beweiswürdigung gesagt werden, von einer schlüssig begründeten medizinischen Beurteilung seien keine Entscheid relevanten Erkenntnisse zuerwarten.

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Natürliche Unfallkausalität bei einer Verletzung des Sprunggelenks; Rückweisung der Angelegenheit zur erneuten Abklärung. Trotz der von beiden Parteien eingereichten ärztlichen Unterlagen bleibt die Aktenlage unklar. Mangels Einholung eines überzeugenden Verwaltungsgutachtens kann auch nicht im Sinne antizipierter Beweiswürdigung gesagt werden, von einer schlüssig begründeten medizinischen Beurteilung seien keine Entscheid relevanten Erkenntnisse zuerwarten.

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