Gutheissung der Beschwerde. Die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damitdiese weitere Abklärungen im Bereich der Körperpflege (Baden/Duschen) vornimmt.Gestützt darauf hat die Beschwerdegegnerin erneut über den Anspruch derVersicherten auf eine Hilflosenentschädigung der AHV zu entscheiden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 19.05.2016 2016-05-19-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.05.2016 2016-05-19-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.05.2016 2016-05-19-sv-2
Gutheissung der Beschwerde. Die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damitdiese weitere Abklärungen im Bereich der Körperpflege (Baden/Duschen) vornimmt.Gestützt darauf hat die Beschwerdegegnerin erneut über den Anspruch derVersicherten auf eine Hilflosenentschädigung der AHV zu entscheiden.
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