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2016-05-12-sv-5

Basel-Landschaft · 2016-05-12 · Deutsch BL

Unter Berücksichtigung der Erwerbsbiographie der Versicherten kann nicht mit überwiegenderWahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie im Gesundheitsfall den angelernten Beruf weitergeführt hätte. Anspruch auf Teilrente bejaht.

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Unter Berücksichtigung der Erwerbsbiographie der Versicherten kann nicht mit überwiegenderWahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie im Gesundheitsfall den angelernten Beruf weitergeführt hätte. Anspruch auf Teilrente bejaht.

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