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2016-04-28-sv-5

Basel-Landschaft · 2016-04-28 · Deutsch BL

Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf umfassenden medizinischen Abklärungen. Es liegen keine starken und verhältnismässig kurzfristig in Erscheinung tretenden Schwankungen vor, welche die Festlegung des Valideneinkommens anhand eines Durchschnittsverdienstes rechtfertigen würden; massgebend ist das konkrete Einkommen. Eine Tätigkeit im Sektor 64,66 Finanzdienstleistung ist nicht mehr zumutbar, stattdessen ist auf den Totalwert TA1, Frauen, Kompetenzniveau 2, der LSE 2012 abzustellen.

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Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit beruht auf umfassenden medizinischen Abklärungen. Es liegen keine starken und verhältnismässig kurzfristig in Erscheinung tretenden Schwankungen vor, welche die Festlegung des Valideneinkommens anhand eines Durchschnittsverdienstes rechtfertigen würden; massgebend ist das konkrete Einkommen. Eine Tätigkeit im Sektor 64,66 Finanzdienstleistung ist nicht mehr zumutbar, stattdessen ist auf den Totalwert TA1, Frauen, Kompetenzniveau 2, der LSE 2012 abzustellen.

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